Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines:
1.1.) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen unseres
Unternehmens, der Heinz Schilhan KG.
1.2.) Nebenabreden, Vertragsveränderungen sowie mündliche Zusagen
unseres Verkaufs- und Servicepersonals bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch unsere
vertretungsbefugten Organe.
1.3.) Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Produktes unserer
Unternehmung anerkennt der Besteller bzw. Käufer ausdrücklich die
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unserer Unternehmung. Allgemeine
Geschäfts- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers bzw.
Käufers verpflichten uns nur infolge deren ausdrücklicher
Vereinbarung.
1.4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen
unwirksam sein, so bleiben die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im übrigen
rechtsverbindlich.
2.) Vertragsabschluß - Falschbestellungen:
2.1.) Der Käufer kann die gewünschte Ware
schriftlich oder mündlich bei unserer Unternehmung bestellen. Ein
Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Käufer die Ware
ausgehändigt wurde oder eine Lieferung abgesandt wurde oder der
Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
2.2.) Bestellungen von Ersatzteilen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit
ausnahmslos der Schriftform.
2.3.) Der Käufer ist im Falle seines Rücktrittes von der Bestellung
oder vom Vertrag verpflichtet, die unserer Unternehmung allenfalls
angefallenen Fracht- und Transportkosten zu ersetzen.
2.4.) Bei Falschbestellungen erheben wir eine
Wiedereinlagerungsgebühr von 15% vom jeweiligen Warenwert,
mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns
zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware innerhalb von 4
Wochen nach Kauf zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit
einer Autorisierungsnummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen
auf der Transportverpackung angebracht werden muß. Diese Nummer
erhalten Sie nach Rücksprache von uns. Rücksendungen ohne
Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen werden von unseren
Mitarbeitern im Lager nicht angenommen. Wir behalten uns vor, bei
Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die
Rücknahme zu verweigern.
3.) Preise:
3.1.) Die von unserer Unternehmung
bekanntgegebenen Preise gelten für Lieferungen und Leistungen
innerhalb von Österreich frei Haus zuzüglich Umsatzsteuer in der
gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und beinhalten die Kosten der
Verpackung.
3.2.) Die Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der
Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der
Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. zu
Lasten des Käufers.
4.) Lieferung - Transportschäden:
4.1.) Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl
unserer Unternehmung ab Wien oder einem anderen Ort im In- oder
Ausland. Die Lieferverpflichtung unserer Unternehmung wird durch
Ausfolgung der Ware an den Käufer oder mit Absendung der Ware an
die vom Käufer angegebene Adresse erfüllt.
4.2.) Die Lieferfristen unserer Unternehmung werden nach den
voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind daher
unverbindlich. Unsere Unternehmung ist um pünktliche Einhaltung der
vereinbarten Lieferfristen bemüht, eine allfällige Überschreitung
dieser Fristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom
Vertrag noch zur Geltendmachung von wie auch immer gearteten
Ansprüchen gegenüber unserer Unternehmung.
4.3.) Der Transport von Geräten, die an unsere Unternehmung gesandt
werden, erfolgt in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des
einsendenden Kunden oder Wiederverkäufers.
4.4.) Unsere Unternehmung ist berechtigt, von einer Lieferung der
bestellten Ware an den Käufer Abstand zu nehmen, wenn Bedenken über
dessen Zahlungsfähigkeit bestehen oder wenn über das Vermögen des
Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden
ist.
4.5.) Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des
Kunden/Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, offene
Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen.
Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht
bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und
sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten
Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim
Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim
Frachtführer anzumelden.Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten
Mangels erbringen Sie uns bitte sofort. Es gilt, für verdeckte
Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte
Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: bei Post
innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim
Spediteur innerhalb von 6 Tagen; bei Luftfrachtgesellschaften
innerhalb von 7 Tagen.
5.) Gewährleistung:
5.1.) Eine Gewährleistungsverpflichtung unserer
Unternehmung besteht ausschließlich im Verhältnis zu einem
Wiederverkäufer und es beschränkt sich diese Verpflichtung auf das
kostenlose Beistellen von Nichtverschleißteilen innerhalb des
gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes.
5.2.) Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind
ausgeschlossen.
5.3.) Die Rückgabe von Produkten, welche von unserer Unternehmung
ordnungsgemäß geliefert wurden, ist ausgeschlossen.
6.) Kostenvoranschläge:
6.1.) Im Falle der Erstellung eines "verbindlichen
Kostenvoranschlages" (Kostenvoranschlag unter ausdrücklicher
Gewährleistung für seine Richtigkeit) durch unsere Unternehmung ist
der damit verbundene Arbeitsaufwand beinahe identisch mit der
Reparatur des Produktes. Im Falle der Ablehnung der Reparatur ist
unsere Unternehmung berechtigt, für den mit der Erstellung des
"verbindlichen Kostenvoranschlages" verbundenen Arbeitsaufwand eine
Arbeitsstunde in Rechnung zu stellen.
6.2.) Bei "unverbindlichen Kostenvoranschlägen" (Kostenvoranschläge
ohne ausdrücklicher Gewährleistung für ihre Richtigkeit) werden die
voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund von Erfahrungswerten
geschätzt. Diese "unverbindlichen Kostenvoranschläge" können daher
bei späterer Durchführung der Reparatur unter- oder überschritten
werden.
7.) Zahlungsbedingungen:
7.1.) Falls nichts anderes vereinbart, sind die
Rechnungen unserer Unternehmung prompt zur Zahlung fällig.
7.2.) Die Hingabe von Wechseln durch Käufer an unsere Unternehmung
bedarf einer vorangegangenen schriftlichen Vereinbarung mit den
vertretungsbefugten Organen unserer Unternehmung. Werden Wechsel
oder Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos
zahlungshalber. Als Datum der Zahlung durch den Käufer gilt der Tag
der Einlösung des Wechsels bzw. Schecks. Die mit der Einlösung des
Wechsels verbundenen Einziehungszinsen, Diskontzinsen und Spesen
gehen zu Lasten des Käufers.
7.3.) Im Falle eines wenn auch unverschuldeten Zahlungsverzuges ist
unsere Unternehmung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% per
anno zu begehren. Weiters ist der Käufer verpflichtet, unserer
Unternehmung im Verzugsfall alle dadurch entstandenen Spesen,
insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten, zu ersetzen.
8.) Schadenersatz:
8.1.) Unsere Unternehmung haftet für Schäden
infolge schuldhafter Vertragsverletzung nur insofern, als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Schadenersatzansprüche gegenüber unserer Unternehmung sind weiters
mit dem Wert des reklamierten Auftragsteiles limitiert. Die
Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen
gegenüber unserer Unternehmung ist ausgeschlossen.
8.2.) Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ist eine
Haftung unserer Unternehmung für Personen- oder Sachschäden, die
ein Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Wird die von unserer
Unternehmung gelieferte Ware vom Käufer unsachgemäß behandelt oder
unter Mißachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung
zusammengesetzt oder einer Verwendung zugeführt, die der Bestimmung
oder dem gewöhnlichen Verwendungszweck der gelieferten Ware
widerspricht, so ist eine Haftung unserer Unternehmung nach dem
Produkthaftungsgesetz ebenfalls ausgeschlossen. Weiters ist der
Haftungsanspruch des Käufers jedenfalls zur Gänze ausgeschlossen,
wenn die gelieferte Ware einer dritten Person weitergegeben wurde.
Im Falle der Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowohl für den Hersteller
als auch für den Importeur durch Aufnahme einer
Freizeichnungsklausel auszuschließen.
9.) Eigentumsvorbehalt:
9.1.) Sämtliche von unserer Unternehmung
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
finanziellen Verpflichtungen des Käufers aus seiner gesamten
Geschäftsbeziehung zu unserer Unternehmung in unserem
Eigentum.
9.2.) Der Käufer ist verpflichtet, im Falle der Pfändung und
sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen auf die von unserer
Unternehmung gelieferte Ware durch dritte Personen auf das
Eigentumsrecht unserer Unternehmung hinzuweisen und unsere
Unternehmung unverzüglich zu verständigen.
9.3.) Eine allfällige Veräußerung oder Weitergabe der unter
Eigentumsvorbehalt unserer Unternehmung stehenden Ware bedarf
unserer schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Weiterveräußerung
oder Weitergabe dieser Ware sind sämtliche Ansprüche des Käufers
aus dieser Veräußerung oder Weitergabe ohne weiteres an unsere
Unternehmung abgetreten.
10.) Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
10.1.) Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
10.2.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist ausschließlich Wien.